Auf der Strasse eigentlich undenkbar....
Beim Putzen kam mir dieser Gedanke, einmal nach einem bestimmten Foto zu suchen. War kein Problem - mit wenigen Klicks hatte ich, was ich suchte...
Das Bid, das ich als printscreen von einem YouTube Video gemacht habe, zeigt einen Fahrradfahrer mit seinem e-bike auf der Deutschen Autobahn.
Nun, kein normales, sondern ein getuntes - aber dennoch. Eine skurile Situation, oder? Abgesehen davon, dass sich der Fahrradfahrer einem grossen Risiko aussetzt würde man sich selber als AutolenkerIn wohl auch ziemlich erschrecken, wohl aus Angst, man könnte letztlich noch mit diesem Fahrrad in einen Unfall verwickelt werden! Nicht auszudenken, mit welchen Folgen... Wenn man dann das Video weiter anschaut, kommt sogar noch eine Szene, in der der Fahrradfahrer mit 80 einen Wheely macht - auf der Autobahn, ohne Helm und in kurzen Hosen....
Für die klare Mehrheit aber ist klar "Ein Fahrrad hat auf der Autobahn nichts zu suchen!"
Warum ich dieses Foto gesucht habe? Nun, was wohl über 95% aller AutofahrerInnen und FahrradfahrerInnen unterschreiben würden, dass ein Fahrrad nämlich nichts auf einer Autobahn zu suchen hat, ist beim Gleitschirmfliegen (analog, aber mit gewissen Unterschieden natürlich) die Normalität.
Der "offene" Luftraum ist für alle da - allerdings mit klaren Regeln!
Es geht um den "offenen Luftraum", oder anders gesagt, denjenigen, der nach VFR (visual flight rules)
beflogen werden darf. In diesem Luftraum sind - analog zum Autobahnvergleich - vom Fahrrad bis zum Porsche alle miteinander unterwegs - ein paar Panzer und Traktoren gesellen sich ab und zu auch noch hinzu.... Was heisst das?
Das heisst, dass sowohl sehr kleine, als auch sehr grosse und weiters sehr langsame bis zu sehr, sehr schnellen Luftfahrzeugen zusammen im gleichen Luftraum unterwegs sein dürfen und auch sind.
Also Ballone, aber auch Militärjets. Privatjets und Sportflugzeuge, aber gleichzeitig auch Segelflieger. Und gleichzeitig mit diesen sowohl Gleitschirme, als auch Helikopter. Der Vergleich also mit dem Fahrrad auf der Autobahn ist gar nicht daneben - ganz ähnlich sind wir als Gleitschirmpiloten nämlich im offenen Luftraum unterwegs.
VFR heisst "Augen auf"
Ganz sicher kennt Ihr ja das Video zu diesem Foto. Eine öesterreichische Gleitschirmpilotin, deren Gleitschirm im Frühjahr 2026 bei einem Thermikflug nahe Zell am See von hinten durch eine Cessna erfasst und in Sekundenbruchteilen zerfetzt worden ist. Eine absolute Horrorszene - zum Glück aber auch ein sehr seltenes Vorkommnis und vor allem ist sie dank ihres Notschirmes mehr oder weniger gut zu Boden gekommen.
Vergleichbar ist dieser Zusammenstoss mit dem einer Limousine und einem e-bike - quasi auf der Autobahn.
Anlässlich dieses Unfalles sind natürlich die social media voll gewesen mit Kommentaren aller Art. Fact ist, dass beide Luftfahrzeuge ohne Einschränkung flugberechtigt waren an diesem Ort. Da gibt es nichts zu deuten. Wie aber ist das denn geregelt, damit sowas nicht passiert?
Nun, es gilt - "Der Langsamere hat Vortritt", denn: das langsamere Luftfahrzeug hat keine Chance, dem Schnelleren auszuweichen. Das ist auch auf dem Video dieser Gleitschirmpilotin eindeutig ersichtlich. In dem Moment, wo sie die nahen Motorgeräusche wahrnimmt und zurückschaut passiert es auch schon. Das bedeutet, die Schuld liegt in diesem Fall einzig und eindeutig beim Piloten (Anmerkung: In einem Interview erwähnt die Pilotin, dass es ein Pilot war) des Motorflugzeuges. Das nützt allerdings dem oder der Gleitschirmpilotin nichts - wie so oft! Das grösste Glück ist, dass das Motorflugzeug die Pilotin nicht direkt erfasste und andererseits die Materialien des Gleitschirms sehr schnell zerfetzt waren. Die Pilotin hat ganz sicher einen enormen "Schlag" verspürt, aber nicht zu vergleichen mit einer direkten Kollision.
In der Folge hat die Gleitschirmpilotin umsichtig den Notschirm geworfen und durch Ziehen an den Leinen das Oeffnen provoziert.
Für PilotenInnen schneller Luftfahrzeuge ist daher nicht nur die Verantwortung für das Vermeiden von Zusammenstössen hoch, sondern vermutlich auch der Stressfaktor, wenn sie wissen, dass mit Gleitschirmen gerechnet werden muss, oder die Sichtverhältnisse nicht optimal sind usw. . Ich denke oft beim Gleitschirmfliegen - auch z.B. Segelflieger betreffend - dass sie in keiner beneidenswerten Situation sind. Aber so ist halt mal auf unserer "Luftautobahn", dem offenen Luftraum.
Für einmal praktisch kein Ratschlag möglich...
Gerne würde man ja aus einem Unfallgeschehen Rückschlüsse ziehen - das ist aber in diesem Fall eigentlich nicht möglich. Wichtig scheint mir unser Bewusstsein, dass wir wissen, dass wir praktisch der Fahrradfahrer auf der Autobahn sind. Bunte Kleidung und kontrastreiche Farben am Gleitschirm können unsere Sichtbarkeit erhöhen und wie man hört wird es ab 2027 in der Schweiz ein neues System geben, welches ab 2028 für Gleitschirme obligatorisch sein wird. Es macht jeden Luftfahrtteilnehmenden für andere technisch sichtbar inkl. Annäherungswarnungen usw. Aber, dieses System ist der Türöffner und Vorbedingung für kommerzielle Drohnenflüge. Da kommt also noch eine weitere Kategorie dazu - auch die für uns nicht unbedingt eine angenehme...
War's das?
Nein, noch nicht ganz. Mir scheint nämlich an dieser Stelle ebenso wichtig zu sein, darauf hinzuweisen, dass wir als GleitschirmilotenInnen nichts in den übrigen, den kontrollierten Lufträumen zu suchen haben. Dort sind Flugfunk und in den meisten Fällen auch Freigaben durch die Luftraumkontrollzentren notwendig - etwas, das wir mit dem Gleitschirm weder haben noch bekommen. (Ausnahmen behandle ich hier nicht, da sie marginal sind). Gerade dieses Thema führt regelmässig zu Verstössen und Untersuchungen und letztlich für böses But. Bedenken wir - Zusammenstösse in der Luft enden meist tödlich. Ausnahmen bestätigen die Regel - so ist der Pilot der Cessna im oben beschriebenen Fall wohlbehalten in Zell am See gelandet - vermutlich aber mit einem exrem mulmigen Gefühl!